Die neue 
Entgelttransparenzrichtlinie: 

Wir bereiten Sie vor!

Fachkundig. Klar. Individuell.

Wir sind 
Kerstin Behrends & Heiko Nies.

Ihre Experten zur neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie.


Was bedeutet die neue Entgelttransparenzrichtlinie für Ihr Unternehmen?

 

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt mit großen Schritten auf alle Unternehmen in Deutschland zu und sollte nicht mit dem Entgelttransparenzgesetz verwechselt werden!

Bis zum 7. Juni 2026 wird der Gesetzgeber EU-Recht in deutsches Recht umsetzen müssen. Bereits jetzt ist aber klar, welche Inhalte im Vordergrund stehen werden.


Das Kernziel der Richtlinie ist die Förderung der Gehaltsgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern für gleiche Tätigkeiten. Und das bedarf der Vorbereitung.
 

  • Betroffen sind alle Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von der Unternehmens-größe.
     
  • Bei Verstößen drohen Sanktionen, insbesondere Geldbußen sowie Schadenersatz und/oder Entschädigungen.
     
  • Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in Ihrem Unternehmen umgesetzt sein.

 

  • Auskunftspflicht
    Sie müssen Mitarbeitenden und Bewerbenden Informationen über Ihre Gehaltsstrukturen zur Verfügung stellen.
     
  • Berichterstattung
    Abhängig von der Unternehmensgröße sind regelmäßige Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu erstellen.
     
  • Gleichbehandlung
    Sie sind verpflichtet, Maßnahmen für gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit zu ergreifen.
     
  • Transparenz: 
    Gehaltsangaben oder -spannen müssen in Stellenanzeigen aufgeführt werden.
     
  • Im Vorstellungsgespräch dürfen Sie nicht mehr nach dem vorherigen Gehalt fragen.
     
  • Stillschweigensklauseln, die bisher z.B. in Arbeitsverträgen üblich waren, sind verboten.

 

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und des Vertrauens.
     
  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität.
     
  • Stärkung Ihres Employer Brandings als Vorreiter in Sachen Entgeltgleichheit.

 

  • Bei Verstößen haben Mitarbeitende Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigungen.
     
  • Sanktionen und Bußgelder für nicht-konforme Unternehmen.
     
  • Beweislastumkehr: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

“Die frühzeitige Umsetzung der Richtlinie bietet Ihnen die Chance, als Vorreiter in Sachen Gehaltstransparenz aufzutreten und von den positiven Effekten zu profitieren. Noch wichtiger ist es aber, sich darauf vorzubereiten, dass Mitarbeitende Ansprüche aus dieser Neuregelung geltend machen und eine Gehaltssystematik zu entwickeln, die zukünftig regelkonform ist. Je nach aktueller Struktur der Gehälter und zugehöriger Prozesse kann das einen enormen Aufwand bedeuten. Deshalb ist es wichtig, sich mit dieser Thematik rechtzeitig zu beschäftigen.”

Kerstin Behrends & Heiko Nies

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